Bei einer Scheidung leiden die Kinder nicht nur unter der Trennung von Papa oder Mama - oft verlieren sie auch Oma und Opa. Viele der Betroffenen wenden sich an die Bundesinitiative Großeltern, die sich für den Kontakt zu den Enkeln einsetzt.
Helene Schmidt (Namen von der Redaktion geändert) freute sich jedes Wochenende aufs Neue, wenn ihre Enkel zu Besuch kamen. Es gab das Lieblingsessen der Kinder und selbstgebackenen Kuchen. "Ich wollte meinen Enkeln ein Stück Familie geben", sagt sie. Doch das ist lange her.
Als sich ihre Tochter scheiden ließ und der Stiefvater die Erziehung übernahm, kam es zum Bruch. Vor allem für den jüngsten Enkel herrschten nun neue Regeln. "Er musste auf dem Hof arbeiten, die Pferdeställe misten und bei jeder kleinen Gelegenheit bekam er Hofarrest. Das heißt, er durfte den Hof nicht verlassen", erzählt Helene Schmidt.

Der Enkel wurde immer schweigsamer und verschlossener. "Ich hatte Schwierigkeiten an ihn ran zu kommen". Zu dem Hofarrest kamen harte Strafen und schließlich das Besuchsverbot für die Oma. Die Tochter hatte es gerichtlich erwirken lassen. Der Kontakt geschehe nicht zum "Wohle des Kindes", so die Begründung. "Ich habe ab diesem Moment nur noch Angst um ihn gehabt", sagt Helene Schmidt.
In ihrer Not wandte sie sich an die "Bundesinitiative Großeltern von Scheidung und Trennung betroffener Kinder", die sich dafür einsetzt, dass die Beziehung zwischen Kindern und Großeltern auch nach einer Trennung nicht abbrechen. Die ehrenamtlichen Helfer stehen den betroffenen Opas und Omas beratend zur Seite. "Die Initiative gibt Erfahrungen und Wissen weiter, damit Großeltern im Gespräch mit Behörden oder Anwälten richtig argumentieren können", sagt Rita Boegershausen, Sprecherin der Initiative.

Fälle wie der von Helene Schmidt, bei denen Großeltern der Kontakt zu ihren Enkeln nicht gestattet ist, sind keine Seltenheit. Jährlich sind laut Statistischen Bundesamt rund 150.000 Kinder von Scheidung betroffen - hinzu kommen diejenigen, deren Eltern nicht verheiratet waren. Studien zufolge verliert fast die Hälfte von Ihnen nach kurzer Zeit den Kontakt zu ihren Großeltern.
Bei der Initiative Großeltern erfahren die Betroffenen auch, dass sie den Umgang mit ihren Enkeln einklagen können. Seit der Reform des Kindheitsrechts 1998 ist das Umgangsrecht der Großeltern gesetzlich festgeschrieben. Jedoch mit dem Zusatz "wenn der Umgang dem Wohle des Kindes dient" - und das ist so eine Sache: "Was dem Wohl des Kindes dient, ist immer eine Frage der Auslegung", sagt Boegershausen, "besser wäre, im Interesse des Kindes."

Gerade in einer äußerst belastenden Situation von Trennung und Scheidung kann der Kontakt zu Oma und Opa für Kinder wichtig sein. Besonders dann, wenn schon vor der Trennung eine enge Beziehung bestand. "Enkelkinder werden in eine Situation hineingezogen, für die sie nichts können. So entsteht ein gewisses Ohnmachtsgefühl", so Boegershausen. Aufgrund ihrer größeren Lebenserfahrung könnten Großeltern auch eine wohltuende Gelassenheit ausstrahlen. "Im Unterschied zu den Eltern können Großeltern die Wertigkeit von Streitigkeiten einschätzen und wissen wie Konflikte enden."
Die Initiative Großeltern unterstützt auch die Enkel, die häufig unter der Angst leiden, die Großeltern womöglich nie wieder sehen. "Für die Kinder ist es sehr entscheidend, zu wissen, sie werden von ihren Großeltern weiterhin geliebt", sagt Boegershausen und fügt hinzu: "Und Liebe kann man nie als Kind genug bekommen."